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gesetzliches

Betimmungen zum ziehen von Anhängern im Überblick

 BITTE PRÜFT EUER ZUGFAHRZEUG MIT DEN ANGABEN BEI DEN WOHNWÄGEN!

 

So genannte „schwere Anhänger“ sind Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750kg und eigener Bremse (alle unsere Wohnwägen!)

 

Das Anhängergewicht das gezogen werden darf, hängt im wesentlichen von zwei Faktoren ab:

 

1)  Einschränkungen bezüglich der Lenkberechtigung:

 

 

               a) schwerer Anhänger mit Führerschein B

              die Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger

              dürfen 3.500kg nicht überschreiten

 

 

 

             b) schwerer Anhänger mit Führerschein B und Code 96 

             Summe der höchstzulässigen Gesamtgewichte von Zugfahrzeug und Anhänger

              dürfen 4.250kg nicht überschreiten 

 

 

 

                c) schwerer Anhänger mit Führerschein BE
                Es dürfen nur Anhänger mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3.500kg gezogen werden.
 
 
                d) schwerer Anhänger mit Führerschein E zu B ( vor dem 19.1.2013)
                Hier gibt es im Gegensatz zu Fall c) keine Einschränkungen für den Anhänger

 

 

 

2)  Einschränkungen bezüglich der Anhängelast des Zugfahrzeuges:

             Das Gesamtgewicht des Anhängers (Anhänger plus aktuelle Beladung) darf die im Zulassungsschein eingetragene

             höchstzulässige Anhängelast-gebremst nicht überschreiten.

              Ebenso ist die Stützlast zu beachten!

 

 

 
GG…Gesamtgewicht:  Unter dem Gesamtgewicht eines Fahrzeuges versteht man das Eigengewicht eines Fahrzeuges plus das Gewicht der aktuellen Beladung.
 
hzlGG…Höchstzulässiges Gesamtgewicht: Das höchstzulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges ist der im Zulassungsschein eingetragene maximal erlaubte Gewichtswert eines Fahrzeuges bei Vollbeladung. Bitte beachten Sie in den Fällen, wo auf das höchstzulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeuges Bezug genommen wird,der aktuelle Beladungszustand keine Rolle spielt! In diesen Fällen ist es vollkommen egal ob das Fahrzeug zum Zeitpunkt einer Kontrolle vollbeladen oder total leer ist!
 
Mit diesem im Führerschein der Klasse B eingetragenen Code dürfen schwere Anhänger bis zu einer Gesamtsumme (Zugfahrzeug und Anhänger) der höchstzulässigen Gesamtmassen von 4250kg gezogen werden – ohne Code 96 ist dies nur bis 3500kg erlaubt. Der Code 96 wird nach Vorlage einer entsprechenden Ausbildungsbestätigung der Fahrschule im Führerschein eingetragen. Die notwendige Ausbildung besteht aus 7 Theorie- und Praxiseinheiten. Es ist keine Theorie- oder Praxisprüfung zu absolvieren und es ist keine ärztliche Untersuchung notwendig.
 
 
trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keinerlei Haftung !

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